Die geplante Nutzung persönlicher Daten europäischer Facebook- und Instagram-Nutzer zum Training von Künstlicher Intelligenz (KI) durch Meta sorgt aktuell für heftige Diskussionen. Insbesondere die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) setzt sich energisch dafür ein, die Interessen und Datenrechte der Verbraucher wirkungsvoll zu schützen.
Laut aktuellen Plänen möchte der US-Konzern Meta ab dem 27. Mai Beiträge, Kommentare und Bilder, die von erwachsenen Nutzern in der EU auf Facebook und Instagram veröffentlicht wurden, für die Entwicklung seiner KI-Produkte einsetzen. Rechtlich beruft sich Meta auf ein „berechtigtes Interesse“ und sieht vor, dass Nutzer aktiv widersprechen müssen, um nicht einbezogen zu werden. Diese Vorgehensweise stößt bei Datenschützern und der verbraucherzentrale NRW auf große Bedenken. (Mehr dazu im Artikel von tagesschau.de)
Die verbraucherzentrale NRW hat zunächst eine Abmahnung an Meta geschickt. Im nächsten Schritt wurde nun eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt, um die geplante Datenverarbeitung im Eilverfahren zu stoppen. Die zentrale Kritik: Meta setzt die Maßnahme um, bevor die rechtlichen Streitpunkte geklärt sind. Sind Daten einmal für KI-Training genutzt worden, lässt sich dies praktisch nicht mehr rückgängig machen. Die Interessen der betroffenen Nutzer stehen dabei im Mittelpunkt. (Siehe hierzu auch den ausführlichen Bericht auf DER SPIEGEL)
Meta informiert die Nutzer seit Mitte April über die bevorstehende Nutzung ihrer Daten. Wer nicht möchte, dass seine Veröffentlichungen für KI-Zwecke herangezogen werden, kann dieser Verwendung widersprechen. Laut verbraucherzentrale ist der Widerspruch bis zum 26. Mai aktiv möglich. Eine entsprechende Anleitung stellt die Organisation auf ihrer Homepage zur Verfügung. Datenschützer fordern jedoch, dass nicht ein Widerspruch, sondern eine explizite Einwilligung notwendig sei, bevor solche Daten genutzt werden dürfen. Auf taz.de wird die Kritik weiterer Datenschutzorganisationen ebenso beleuchtet.
Meta verteidigt sich, dass das Vorgehen den europäischen Richtlinien entspricht und die Nutzer ausreichend informiert würden. Außerdem sei KI-Training mit Nutzerdaten branchenüblich und notwendig, um Produkte zu verbessern. Die verbraucherzentrale hält dagegen, dass die Kontrolle über personenbezogene Daten nicht aufgegeben werden darf und fordert eine faire, transparente Regelung für alle Beteiligten.
Der aktuelle Streit zwischen der verbraucherzentrale und Meta macht deutlich, wie wichtig Datenschutz und Transparenz im KI-Zeitalter sind. Verbraucher sollten ihre Rechte kennen und sie auch aktiv wahrnehmen. Informiere dich regelmäßig über aktuelle Entwicklungen und prüfe deine Einstellungen bei Social Media-Diensten!