Im Mai 2025 sorgte die Ankündigung von Meta, öffentliche Nutzerdaten auf Facebook und Instagram zukünftig für das Training ihrer KI-Software zu verwenden, für Aufsehen. Besonders die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (NRW) reagierte prompt und strengte rechtliche Schritte an. Dabei steht vor allem der Schutz persönlicher Daten der Verbraucher sowie ein faires und transparentes Vorgehen im Zentrum der Debatte.
Meta beabsichtigt ab dem 27. Mai, Beiträge europäischer Nutzerinnen und Nutzer für das Training von Meta AI zu nutzen. Das betrifft alle öffentlichen Inhalte, sofern die Nutzer nicht aktiv widersprechen. Nach Angaben von tagesschau.de beruft sich Meta hierbei auf ein „berechtigtes Interesse“ an der Verarbeitung der Daten. Die Verbraucherzentrale sieht jedoch klare Verstöße gegen das europäische Datenschutzrecht.
Die Verbraucherzentrale NRW hat eine einstweilige Verfügung beim Oberlandesgericht Köln beantragt. Sie möchte verhindern, dass Metas KI-Training Fakten schafft, bevor die Rechtslage endgültig geklärt ist. Laut ihrer Datenschutzexpertin Christine Steffen sei ein Rückruf der Daten nach deren Nutzung in der KI kaum noch möglich. Damit sollen Verbraucher die Kontrolle über ihre eigenen Informationen behalten und Missbrauch vorbeugen können.
Ziel der Verbraucherschützer ist es nicht, die Entwicklung künstlicher Intelligenz auszubremsen, sondern diese auf einer rechtsstaatlichen Grundlage zu begleiten. So soll ein fairer Kompromiss zwischen technologischer Innovation und dem Schutz persönlicher Daten gefunden werden.
Für Facebook- und Instagram-Nutzer gibt es einen entscheidenden Zeitraum: Bis zum 26. Mai haben sie die Möglichkeit, der Datenverarbeitung für KI-Zwecke aktiv zu widersprechen. Eine ausführliche Anleitung dazu stellt die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Homepage zur Verfügung. Wie wichtig das ist, zeigt auch ein Bericht von DER SPIEGEL. Dort wird betont, dass Verbrauchern nur ein kurzes Zeitfenster bleibt, um ihre Rechte wahrzunehmen.
Meta betont, alle Vorschriften der Datenschutzbehörden einzuhalten und Nutzer ausreichend informiert zu haben – etwa per E-Mail und In-App-Benachrichtigungen. Das Unternehmen unterstreicht außerdem, wie wichtig das KI-Training für die Sprach- und Kulturverständlichkeit ihrer Produkte sei. Trotzdem bleibt die Kritik bestehen: Die Verbraucherzentrale sieht in der Datenschutz-Transparenz Nachholbedarf.
Die aktuelle Auseinandersetzung verdeutlicht, wie entscheidend der rechtliche Rahmen für digitale Innovationen in Europa ist. Verbraucher müssen informiert sein und die Wahl haben, wie mit ihren Daten verfahren wird.
Die Initiative der Verbraucherzentrale NRW gegen Meta wirft grundlegende Fragen zum Umgang mit persönlichen Daten auf. Sie zeigt: Datenschutz bleibt ein zentrales Thema, das Verbraucher direkt betrifft. Jeder sollte prüfen, ob die eigenen Social-Media-Inhalte für KI-Zwecke verwendet werden dürfen. Nutzen Sie das Widerspruchsrecht, um Kontrolle über Ihre Daten zu behalten – und bleiben Sie informiert, wie sich das digitale Umfeld weiterentwickelt.