Die Stadt Köln ist bekannt für ihre Offenheit, kulturelle Vielfalt und engagiertes Stadtleben. Doch immer wieder steht sie auch vor politischen Herausforderungen. Besonders im Mittelpunkt: die aktuelle Diskussion um die Vermietung öffentlicher Räume an politische Parteien, wie zuletzt die AfD. Wie begegnet die Stadt Köln diesem heiklen Thema und welche Entscheidungen wurden jüngst getroffen?
In den vergangenen Monaten gab es bundesweit und auch vor Ort hitzige Debatten, ob die AfD städtische Räume nutzen darf. Diese Frage bewegte die Kommunalpolitik stark. Die Stadt Köln betont, dass sie alle Parteien gleichbehandeln muss, solange kein Parteiverbot durch das Bundesverfassungsgericht vorliegt. Dies bestätigte die Stadtverwaltung erst kürzlich und stützt sich dabei auf geltende Gesetze und eigene Regularien. t-online berichtet ausführlich dazu, dass ein pauschales Mietverbot aktuell rechtlich nicht zulässig ist.
Diese Vorgaben gelten unabhängig davon, wie Parteien vom Verfassungsschutz eingestuft werden. Die Stadt Köln hält sich hier strikt an das Prinzip der Gleichbehandlung aller demokratisch zugelassenen Parteien. Öffentliche Räume, wie Schulen oder Berufskollegs, stehen also weiterhin der AfD offen – zumindest, solange es keine konkreten Hinweise auf strafbare Handlungen gibt.
Die Nutzung städtischer Räume durch die AfD rief starken Protest hervor. Beispielsweise musste eine AfD-Mitgliederversammlung im Erich-Gutenberg-Berufskolleg Mitte Mai 2025 von der Polizei geschützt werden. Hunderte Menschen demonstrierten vor der Schule gegen die Veranstaltung. Die Stadt Köln wurde von politischer Seite aus verschiedenen Parteien wie SPD, Grünen und CDU aufgefordert, die Raumvermietung zurückzunehmen. Doch die Verwaltung prüft derzeit ihre "Überlassung von städtischen Räumen an die AfD", um auf der sicheren rechtlichen Seite zu stehen. Mehr zu den Protesten und dem Verwaltungsprozess findet sich beim Kölner Stadt-Anzeiger.
Trotz der angemeldeten 1.000 Teilnehmer bei einer Demonstration kamen am Ende nur etwa 200 Menschen zusammen. Diese Ereignisse zeigen, wie sehr das Thema in der Stadt Köln polarisiert. Die Polizei sperrte den Zugang zum Berufskolleg weiträumig ab, um die Lage ruhig zu halten. Auch Rundschau Online liefert Einblicke zum Ablauf der Demonstration.
Für die Stadt Köln ist klar: Nur ein ausdrückliches Parteiverbot würde dazu führen, dass bestimmte Parteien – wie die AfD – keine städtischen Räume mehr anmieten könnten. Eine eigens erlassene Extremismusklausel kommt nur dann zum Tragen, wenn konkrete Nachweise für strafbare Handlungen vorliegen. Bislang gab es solche Belege nicht, weshalb die Verwaltung bislang keine Mietverbote ausgesprochen hat.
Diese rechtlichen Grundlagen und das Vorgehen der Stadt werden auch künftig gesellschaftlichen und politischen Diskussionen Raum geben. Die Balance zwischen Rechtsstaatlichkeit und gesellschaftlicher Verantwortung bleibt dabei ein zentrales Spannungsfeld für die Stadt Köln und ihre Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadt Köln steht vor der Herausforderung, Recht und gesellschaftliche Erwartungen auszubalancieren. Durch eine strikte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben bewahrt sie Neutralität, auch wenn der öffentliche Druck hoch ist. Diese Herangehensweise sorgt für Sachlichkeit im Umgang mit einem emotionalen Thema und schützt den Rechtsstaat. Bürgerinnen und Bürger sind weiterhin gefragt, sich konstruktiv einzubringen und das bunte Leben in ihrer Stadt aktiv mitzugestalten.