Die geplante Rentenreform bringt gute Nachrichten für Millionen Eltern in Deutschland. Besonders Frauen, die Kinder vor 1992 bekommen haben, dürfen sich auf ein deutliches Plus bei der sogenannten mütterrente freuen. Doch was steckt hinter der Anpassung? Wer profitiert am meisten und welche Punkte sollten Eltern bei der Antragstellung beachten? In diesem Artikel erfahren Sie alles Wissenswerte rund um die Mütterrente 2025.
Die Mütterrente ist ein Ausgleich für die Erziehungsarbeit von Eltern, meist Müttern. Im Rentengesetz wird diese Leistung als Kindererziehungszeit bezeichnet. Sie sorgt dafür, dass Zeiten der Kindererziehung gesetzlich rentensteigernd berücksichtigt werden. Bislang galt: Wer Kinder ab 1992 bekam, erhielt drei Jahre Anrechnung pro Kind, für ältere Geburten waren es zweieinhalb Jahre.
Die Bundesregierung plant, verschiedene Rentenbeiträge für Eltern zu erhöhen. Besonders Mütter mit vor 1992 geborenen Kindern profitieren. Laut einem Bericht der NOZ bekommen Eltern künftig für diese Kinder statt 2,5 ganze 3 Rentenpunkte angerechnet. Das bedeutet ein Plus von bis zu 210 Euro monatlich für viele Familien. Die sogenannte Mütterrente wird damit gerechter verteilt und bessert Altersrenten spürbar auf. Details zur geplanten Änderung finden Sie auch in diesem Artikel der Ostfriesen-Zeitung.
Eltern, die während der Kindererziehungszeit berufstätig bleiben, profitieren doppelt: Sie sammeln Rentenpunkte für die Erziehung und für ihren eigenen Verdienst. Ein Beispiel: Wer nach dem zweiten Geburtstag seines Kindes in Teilzeit arbeitet, erhält beide Anrechnungen parallel. Auch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten (KBZ) können das Rentenplus weiter steigern. Ein ausführlicher Überblick mit Beispielen zur Rentenberechnung und Tipps bei Teilzeit oder Minijob gibt dieser Beitrag im Donaukurier.
Nicht immer wird die Kindererziehungszeit automatisch der Mutter zugeordnet. Der Anspruch kann nach Absprache variieren. Eltern können sich bei der Zuordnung abwechseln, was steuerliche und langzeitliche Vorteile bringen kann. Wichtig: Im Zweifelsfall frühzeitig bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen und alle Zeiträume schriftlich festhalten.
Seit 1986 werden Geburten automatisch im Rentenkonto vorgemerkt. Trotzdem muss die Anrechnung der Kindererziehungszeit explizit beantragt werden. Vergessen Sie diesen Schritt nicht—spätestens mit dem Rentenantrag sollten alle notwendigen Unterlagen und Nachweise vorliegen. Die Fristen und Antragswege erklärt ebenfalls der Donaukurier-Beitrag. Insbesondere Väter sollten gezielt prüfen, ob sich ein Antrag lohnt, da immer nur ein Elternteil die Zeiten übertragen bekommt.
Die neue Mütterrente sorgt dafür, dass Erziehungszeiten besser in der Rente anerkannt werden. Davon profitieren vor allem Familien mit Kindern aus früheren Jahrgängen. Prüfen Sie Ihre persönlichen Ansprüche rechtzeitig und informieren Sie sich bei der Rentenversicherung. Wer clever plant und die Anträge fristgerecht einreicht, sichert sich ein deutliches Plus im Ruhestand.