Marla-Svenja Liebich: Gericht bestätigt Haftstrafe für rechtsextreme Aktivistin

Marla-Svenja Liebich sorgte in den letzten Jahren deutschlandweit für Diskussionen. Der Fall zeigt exemplarisch, wie die Justiz auf rechtsextreme Umtriebe im öffentlichen Raum reagiert. Im Mai 2025 bestätigte das Oberlandesgericht Naumburg die Haftstrafe gegen Liebich. Damit ist das Urteil rechtskräftig, der Weg ins Gefängnis unvermeidlich.

Marla-Svenja Liebich nach der Urteilsverkündung in Naumburg

Wer ist Marla-Svenja Liebich?

Marla-Svenja Liebich, vormals bekannt als Sven Liebich, trat in Halle (Saale) regelmäßig mit rechtsextremen Demonstrationen in Erscheinung. Sie wurde bundesweit bekannt, weil sie immer wieder durch Provokationen, Hassreden und Beleidigungen auffiel. Besonders auf dem Marktplatz in Halle organisierte sie seit 2014 wiederholt Demos mit klar rechtsextremen Inhalten.

Mehrere Gerichtsverfahren beschäftigten sich mit Liebichs Verhalten. Sie wurde bereits wegen Volksverhetzung, Beleidigung und übler Nachrede verurteilt. Insbesondere der wiederholte Hass gegen Minderheiten oder politische Gegner führte zu Anklagen. Eine ausführliche Zusammenfassung des Falls bietet MDR Sachsen-Anhalt.

Gericht bestätigt Gefängnisstrafe

Am 14. Mai 2025 wies das Oberlandesgericht Naumburg die Revision von Marla-Svenja Liebich ab. Die Haftstrafe von eineinhalb Jahren wurde damit rechtskräftig. Bereits 2023 hatte das Amtsgericht Halle eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung verhängt. Der SPIEGEL berichtet detailliert über das rechtskräftige Urteil und betont, dass das Urteil als Meilenstein gilt.

Das OLG prüfte lediglich, ob Rechtsfehler begangen wurden. Eine erneute Beweisaufnahme fand nicht statt. Fast alle 17 Anklagepunkte blieben bestehen, nur ein Fall wurde für unerheblich erklärt. Sowohl Liebich als auch die Staatsanwaltschaft scheiterten mit ihren Berufungen.

Hintergründe und Auswirkungen

Liebichs Aktivitäten zeigen, wie schwierig der Umgang mit öffentlich auftretenden Rechtsextremen sein kann. Insbesondere in Ostdeutschland ist das Thema immer wieder in der Diskussion. Neben Volksverhetzung wurde Liebich unter anderem wegen Körperverletzung und Steuerhinterziehung verurteilt. Der Ausgang dieses Gerichtsverfahrens gilt auch als Signal an die rechtsextreme Szene.

Die Änderung ihres Geschlechtseintrags sorgte ebenfalls für Schlagzeilen. Beobachter gehen davon aus, dass dies auch zur Provokation diente. NTV berichtet, dass die Revision endgültig gescheitert ist und Liebich nun ihre Haft antreten muss.

Wie geht es weiter?

Mit der rechtskräftigen Haftstrafe für Marla-Svenja Liebich zeigen die Gerichte klare Kante gegen rechtsextreme Hetze. Die Strafe ist ein deutliches Signal an diejenigen, die weiterhin Hass und Feindseligkeit in der Öffentlichkeit verbreiten. Es bleibt abzuwarten, wie sich dieser Fall auf ähnliche Verfahren und die rechtsextreme Szene in Deutschland auswirken wird.

Weiterführende Informationen

Fazit

Der Fall Marla-Svenja Liebich zeigt, wie wichtig konsequente Urteile gegen Hass und Hetze sind. Die deutsche Justiz stellt mit ihrer Entscheidung klar: Volksverhetzung und Beleidigung bleiben nicht ohne Folgen. Nur eine entschlossene Reaktion schützt unsere offene Gesellschaft und setzt Grenzen für extremistische Taten.